Die bisherigen Teile haben sich umfangreich und in mehreren Dimensionen mit der Erhebung und Dokumentation von Anforderungen im Requirements Engineering befasst. Dieser abschließende Teil befasst sich nun mit einem finalen Check der erstellten Sammlung von Anforderungen, um sicherzugehen, dass kein wichtiger Aspekt vergessen wurde.
Ein kleines aber feines Detail, das beim Erstellen der Anforderungen schnell übersehen werden Kann: Sind alle Anforderungen erfüllt, die ein Produkt für die Zulassung in speziellen Zielmärkten aufweisen muss...und enthält es das passende Lizenzzeichen?
(Bild: Heitac)
Die Anforderungsspezifikation bzw. das Lastenheft ist eines der wichtigsten Dokumente, vor allem wenn die Entwicklung außer Haus erfolgen soll. Eine präzise, eindeutige, konsistente Formulierung und eine vollständige Erfassung aller Anforderungen ist notwendig, um Unstimmigkeiten zwischen den beteiligten Parteien im Projektverlauf zu vermeiden.
In dieser Folge beleuchten wir nochmals einige Punkte, die unbedingt in die Anforderungsspezifikation mit einfließen sollten:
Einsatzzweck
Weit oben in der Anforderungsspezifikation sollte der Einsatzzweck und alle damit zusammenhängenden Ziele definiert werden. Hierbei wird zunächst festgelegt, wie und wo das Produkt verwendet werden soll, beispielsweise in welcher Branche, wie der Industrie, Medizintechnik oder dem Consumer-Markt. Es ist festzuhalten, welchen Zweck es erfüllen, in welchem Modi (Regelbetrieb, Service, Notbetrieb u. a.) es betrieben wird und wer auf welche Weise mit dem System interagieren wird.
Markt und Zulassung
Erfolgt die Entwicklung für globale Märkte, stellt sich unter anderem die Frage, welche Anforderungen erfüllt werden müssen, um den Marktzugang in EU, USA oder anderen Zielmärkten zu erhalten. Sind alle Märkte aufgelistet und damit verbundene, geltende Normen erfasst? Ist festgehalten, ob Lizenzzeichen (GS, UL, NRTL, CSAUL o. a.) erforderlich sind?
Den Lebenszyklus im Blick
Soll ein Produkt entwickelt werden, welches über einen langfristigen Zeitraum von 10 Jahren oder mehr fertigbar sein soll - was im Industriebereich häufig der Fall ist – müssen die Anforderungen an eben diese Dauer des Produktlebenszyklus definiert werden. Mögliche Aktivitäten zur Unterstützung und Verlängerung des Produktlebenszyklus sind entsprechend zu diskutieren und in den Projektvertrag aufzunehmen. Zudem ist die Frage zu klären, wie im Falle der Abkündigung von im System verbauten Komponenten ein Obsoleszenz-Management aussehen sollte.
Auch die Wartung und Pflege von Software über den Produktlebenszyklus sollte thematisiert werden, Stichwort IT-Security.
Alle an die Entwicklung anschließenden Lebenszyklus-Phasen des Produkts wie Produktion, Betrieb, Wartung, Reengineering/Upgrade und Entsorgung sollten betrachtet werden.
Hardware
Sind Kernkomponenten wie CPU oder Mikrocontroller identifiziert und deren Leistung für den Einsatzzweck ausreichend? Sollten Tests / ein Proof of Concept beispielsweise mit Evaluierungsboards durchgeführt werden?
Sind interne und vor allem externe Schnittstellen präzise definiert? Dies umfasst Schnittstellen zum Fluss von Informationen, Energie oder auch Stoffen/Material. Häufige Fehler und Stolpersteine sind Typen und Belegungen von Steckverbindern und die Kompatibilität von Protokollen zwischen Systemen.
Mechanik
Im Bereich Mechanik sind Kriterien wie physikalische Grenzen (z. B. Gewicht, Form-/Passungsfaktoren) des Systems zu beachten. Es ist darauf zu achten, ob mechanische Schnittstellen/Montageschnittstellen zu interagierenden Systemen und Hostplattformen außerhalb der Systemgrenzen definiert sind.
Welche Vorgaben bzgl. des funktionalen oder ästhetischen Designs der Mechanik müssen eingehalten werden? Wie interagiert das System mit seiner Umgebung, welchen Kühlbedarf, welche Einschränkungen und Betriebsbedingungen gibt es, existieren z. B. Anforderungen an die Schock- und Vibrationsfestigkeit?
Software
Nach Hardware und Mechanik ist der Entwicklungsumfang der operativen Software für das Produkt festzulegen. Hier können Diagramme und Modelle zu Daten, Struktur und Ablauf wertvolle Dienste leisten (siehe Teil 7 dieser Serie). Des Weiteren müssen Softwareschnittstellen mit interagierenden Systemen definiert werden. Anforderungen zu Feld-/Remoteupdates, Verfügbarkeit und in steigendem der Maße IT-Sicherheit müssen betrachtet werden.
Auch muss definiert werden, ob und welcher Software-Entwicklungsumfang für Typ- und Serientests nötig ist.
Typtest
Beim Typtest wird ein repräsentatives Muster eines Produkts einer umfassenden Reihe von Tests unterzogen, um seine Übereinstimmung mit den Anforderungen zu überprüfen. Er wird während der Entwicklungsphase durchgeführt.
Alle Anforderungen aus der Anforderungsspezifikation sollten selbstverständlich im Rahmen eines Typtests oder mit anderen Methoden verifiziert werden können. Hierzu zählen beispielsweise Anforderungen zu Umweltbedingungen wie Temperatur, Luftfeuchtigkeit, Schock, Vibration oder auch EMV.
Stand: 08.12.2025
Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, dass wir verantwortungsvoll mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen. Sofern wir personenbezogene Daten von Ihnen erheben, verarbeiten wir diese unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Einwilligung in die Verwendung von Daten zu Werbezwecken
Ich bin damit einverstanden, dass die Vogel Communications Group GmbH & Co. KG, Max-Planckstr. 7-9, 97082 Würzburg einschließlich aller mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen (im weiteren: Vogel Communications Group) meine E-Mail-Adresse für die Zusendung von redaktionellen Newslettern nutzt. Auflistungen der jeweils zugehörigen Unternehmen können hier abgerufen werden.
Der Newsletterinhalt erstreckt sich dabei auf Produkte und Dienstleistungen aller zuvor genannten Unternehmen, darunter beispielsweise Fachzeitschriften und Fachbücher, Veranstaltungen und Messen sowie veranstaltungsbezogene Produkte und Dienstleistungen, Print- und Digital-Mediaangebote und Services wie weitere (redaktionelle) Newsletter, Gewinnspiele, Lead-Kampagnen, Marktforschung im Online- und Offline-Bereich, fachspezifische Webportale und E-Learning-Angebote. Wenn auch meine persönliche Telefonnummer erhoben wurde, darf diese für die Unterbreitung von Angeboten der vorgenannten Produkte und Dienstleistungen der vorgenannten Unternehmen und Marktforschung genutzt werden.
Meine Einwilligung umfasst zudem die Verarbeitung meiner E-Mail-Adresse und Telefonnummer für den Datenabgleich zu Marketingzwecken mit ausgewählten Werbepartnern wie z.B. LinkedIN, Google und Meta. Hierfür darf die Vogel Communications Group die genannten Daten gehasht an Werbepartner übermitteln, die diese Daten dann nutzen, um feststellen zu können, ob ich ebenfalls Mitglied auf den besagten Werbepartnerportalen bin. Die Vogel Communications Group nutzt diese Funktion zu Zwecken des Retargeting (Upselling, Crossselling und Kundenbindung), der Generierung von sog. Lookalike Audiences zur Neukundengewinnung und als Ausschlussgrundlage für laufende Werbekampagnen. Weitere Informationen kann ich dem Abschnitt „Datenabgleich zu Marketingzwecken“ in der Datenschutzerklärung entnehmen.
Falls ich im Internet auf Portalen der Vogel Communications Group einschließlich deren mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen geschützte Inhalte abrufe, muss ich mich mit weiteren Daten für den Zugang zu diesen Inhalten registrieren. Im Gegenzug für diesen gebührenlosen Zugang zu redaktionellen Inhalten dürfen meine Daten im Sinne dieser Einwilligung für die hier genannten Zwecke verwendet werden. Dies gilt nicht für den Datenabgleich zu Marketingzwecken.
Recht auf Widerruf
Mir ist bewusst, dass ich diese Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen kann. Durch meinen Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund meiner Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Um meinen Widerruf zu erklären, kann ich als eine Möglichkeit das unter https://contact.vogel.de abrufbare Kontaktformular nutzen. Sofern ich einzelne von mir abonnierte Newsletter nicht mehr erhalten möchte, kann ich darüber hinaus auch den am Ende eines Newsletters eingebundenen Abmeldelink anklicken. Weitere Informationen zu meinem Widerrufsrecht und dessen Ausübung sowie zu den Folgen meines Widerrufs finde ich in der Datenschutzerklärung, Abschnitt Redaktionelle Newsletter.
Aber auch aus dem Typtest selbst können Anforderungen erwachsen. Je nach Art und Weise wie die einzelnen Testfälle umgesetzt werden, können sich Anforderungen auf die Gestaltung des Systems ergeben. Beispielsweise können zusätzliche Interfaces die Durchführung von Tests erleichtern.
Darüber hinaus ist Einverständnis zu Umfang und Testtiefe elektrischer Qualifizierungstests (z. B. Signalintegrität, Ripple DC/DC-Wandler, etc.) herzustellen („Erwartungsmanagement“). Hohe Testtiefen sorgen für zuverlässigere, qualitativ hochwertigere Produkte, verursachen jedoch auch mehr Aufwände und Kosten. In diesem Zusammenhang sei auf die HEITEC-Beitragsreihe über die Qualifizierung von Schaltnetzteilen verwiesen. Außerdem ist zu beachten, ob Umfang und Verantwortlichkeiten der Integrationstests vereinbart wurden und Vor-Ort-Einsätze beim Kunden notwendig sind. Undefinierte Verantwortlichkeiten sorgen andernfalls für erhöhte Aufwände und Disruption im Projekt.
Häufig werden die neu entwickelten Produkte in größere Systeme integriert. Eine Voraussetzung für Verifikation und Validation ist in diesem Fall die Integration in das Host-System.
Serien- / End-of-Line-Prüfung
Eine End-of-Line-Prüfung wird an jedem Produkt durchgeführt, das die Produktionslinie verlässt. Es soll sichergestellt sein, dass es die festgelegten Leistungs- und Qualitätsstandards erfüllt, bevor es den Kunden erreicht.
Im Gegensatz zum Typtest wird bei der End-of-Line Prüfung nicht jedes Produkt noch einmal gegen alle Anforderungen geprüft. Es sollte jedoch Konsens zwischen den Beteiligten darüber herrschen, welche Funktionalitäten vom End-of-Line Test abgedeckt werden sollen.
Auch sollte abgestimmt werden, welche Prüfmethoden (z. B. automatische optische Inspektion (AOI), Flying Probe, Boundary Scan, Funktionstests) zum Einsatz kommen sollen und ob Anforderungen zur Testabdeckung pro Baugruppe (welcher Prozentsatz der Bauteile getestet wird) oder Testabdeckung pro Batch (ob stichprobenartig oder 100%) bestehen.
Zudem können aus der End-of-Line Prüfung selbst Anforderungen erwachsen. Je nach Art und Weise wie die einzelnen Prüfschritte umgesetzt werden, können sich Anforderungen auf die Gestaltung des Systems ergeben. Beispielsweise können zusätzliche Testpunkte oder Interfaces oder spezielle mechanische Eigenschaften des Systems die Durchführung der End-of-Line Prüfung erleichtern und wertvolle Zeit und Kosten bei der Serienfertigung sparen. (sg)