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  • Events & Kurse

    Aktuelle Beiträge aus "Events & Kurse"

    ESE-Kongress-erfahrene Refrenten wie Jan Altenberg vermittelten auch in der diesjährigen digitalen Variante der Konferenz Seminarteilnehmer Praxiswissen im Kompaktseminar.

    Nachbericht ESE Kongress 2020

    Auch digital ein Erfolg: Corona kann den Drang zur Software-Weiterbildung nicht bremsen

    ESE-Kongress-erfahrene Refrenten wie Jan Altenberg vermittelten auch in der diesjährigen digitalen Variante der Konferenz Seminarteilnehmer Praxiswissen im Kompaktseminar.

    Nachbericht ESE Kongress 2020

    Auch digital ein Erfolg: Corona kann den Drang zur Software-Weiterbildung nicht bremsen

    Tipps, Tricks und Tools für Embedded-Software-Entwickler

    Selbst wenn die gewohnte räumliche Nähe fehlt: Auch in digitaler Form präsentiert der ESE Kongress 2020 die ideale Plattform, um sich über moderne Methoden des Software-Engineering und den Stand der Technik zu informieren sowie Herausforderungen und Perspektiven zu diskutieren.

    So treffen Sie über 90 Experten für Embedded Software im Netz

  • Software-Architektur & Design

    Aktuelle Beiträge aus "Software-Architektur & Design"

    Der Real-Time Health Check ist eine effiziente Methode, Schwachpunkte im Entwurfsprozess zu finden, wenn es um Echtzeitaspekte geht.

    Robuste Architekturen

    Health Check für die Entwicklung von Echtzeitsystemen

    UML

    Modellbasiertes Vorgehen bei Echtzeitanforderungen

    Ein Paradigmenwechsel wird oft von der Industrie herbeibeschworen. Manchmal scheint ein Umstieg auf eine neue Technologie unverzichtbar. Aber ist dieser Umstieg auch für jeden Zweck geeignet? Wie kann man den Sinn eines Paradigmenwechsels erkennen, wenn man mit der neuen Technologie noch keine Erfahrung hat?

    Paradigmenwechsel

    Wann lohnt der Technologieumstieg – und wie hilft MBSE dabei?

    In Softwareprojekten entsteht zwangsläufig Architektur, auch in agil aufgestellten Projekten.

    Brauchen wir noch Software-Architekten?

  • Echtzeit

    Aktuelle Beiträge aus "Echtzeit"

    Bild 3: Mit eMCOS können AUTOSAR Adaptive 
Platform und Classic Platform auf einem einzigen Chip gehostet werden.

    Multikernel-OS

    Ein Automotive-Betriebssystem für neue Herausforderungen

    Nun auch für 64-Bit-SoCs: Das Echtzeitbetriebssystem embOS von Segger.

    Echtzeitbetriebssystem embOS unterstützt jetzt auch 64-Bit-CPU-Kerne

    Struktur des Echtzeit-Betriebssystems RTEMS: Vor 25 Jahren wurde die erste volle Version des unter 
Open-Source-Lizenz verbreiteten RTOS erstmals zur Verfügung gestellt.

    „Klein UND groß“: Moderne Anforderungen an ein Embedded OS

    Bild 1: Über Konfigurationsparameter in der FreeRTOSConfig.h lassen sich eine Fülle von Einstellungen vornehmen, die auch für das Debugging relevant sind.

    Kein Hexenwerk: Debuggen von RTOS-basierenden Systemen

  • Embedded Software Engineering
    • Requirements Engineering
    • Embedded Agile
    • Open Source

    Aktuelle Beiträge aus "Embedded Software Engineering"

    Agilität ist ein modernes Schlagwort in flexiblen Entwicklungsprojekten. Doch damit sich Agilität in Teams auch richtig entfalten kann, müssen Unternehmen dafür auch ein geeignetes Umfeld schaffen.

    Projektmanagement

    Agile Unternehmensentwicklung

    Wer Andreas Klinger noch nicht gehört hat, der hat auch noch nicht alles über Linux gehört. Mit didaktischem Geschick, großer Leidenschaft und unverwechselbarem Akzent „brennt“ der Ur-Bayer die Basics und Feinheiten von Linux in die Köpfe der Entwickler.

    Linux-Woche digital

    Linux-Programmierung für Einsteiger, Fortgeschrittene und Könner

    Welche Trends die Software-Entwicklung im neuen Jahr nach vorne bringen, beleuchtet ThoughtWorks im Technology Radar.

    Erkenntnisse aus dem ThoughtWorks Technology Radar

    Makrotrends in der Software-Entwicklung 2021

  • Funktionale Sicherheit

    Aktuelle Beiträge aus "Funktionale Sicherheit"

    Coding-Standards können hinsichtlich Security by Design dem Entwickler eine Menge Arbeit einsparen. Doch was sind die Vorzüge und Nachteile der drei gängigsten Standards, und wie kann sich ein Entwickler für den entscheiden, der seinen Ansprüchen am nähsten kommt?

    CERT vs. MISRA vs. ISO/IEC 17961

    Der richtige Coding-Standard für sichere Embedded Software

    Mit der Unterstützung der Renesas Trusted Secure IP (TSIP) Technologie in seiner Prototyping- und Produktionsplattform Secure Deploy  verbessert Secure Thingz den Schutz kritischer IoT-Assets und unterstützt Unternehmen bei der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften.

    Sicheres Prototyping

    Schutz kritischer IoT-Assets

    Cloud-Lizenzen werden in den CmCloudContainern von Wibu-Systems gespeichert. Softwarehersteller, egal welcher Größe, und Anwender profitieren von der einfachen Handhabung und der hohen Flexibilität dieser Lösung.

    CmCloud

    Sicheres Speichern von Lizenzen in der Cloud

    AdaCore hat zum 1. Februar 2021 die Übernahme der Componolit GmbH bekanntgegeben.

    Schutz sicherheitskritischer Systeme

    AdaCore übernimmt Componolit

  • C/C++ für Embedded

    Aktuelle Beiträge aus "C/C++ für Embedded"

    Coding-Standards können hinsichtlich Security by Design dem Entwickler eine Menge Arbeit einsparen. Doch was sind die Vorzüge und Nachteile der drei gängigsten Standards, und wie kann sich ein Entwickler für den entscheiden, der seinen Ansprüchen am nähsten kommt?

    CERT vs. MISRA vs. ISO/IEC 17961

    Der richtige Coding-Standard für sichere Embedded Software

    C++ bietet durchaus Vorteile in der Embedded-Entwicklung, doch viele Programmierer schrecken hinsichtlich der Anwendbarkeit vor der Programmiersprache zurück. Dabei machen sich auch im Embedded-Bereich durchaus auch Libraries wiederverwendbare Code-Blöcke  für C++ bewährt.

    Wiederverwendbare Module

    Moderne C++ Softwarearchitektur – ein Erfahrungsbericht

    Die C++ Library semf verspricht schnelleres und einfacheres Embedded Software Engineering dank bewährter, wiederverwendbarer Codesätze für häufige Aufgaben in der Embedded-Programmierung.

    semf

    C++ Middleware Library für die Embedded-Entwicklung

    Für das Exception Handling empfiehlt sich in C++ der Einsatz von longjmp – quasi der „kleine Bruder“ des throw-Befehls.

    C++ in der Embedded-Entwicklung: Exceptions in schneller Echtzeitverarbeitung

  • Embedded Linux

    Aktuelle Beiträge aus "Embedded Linux"

    Mit Ubuntu Core 20 bietet Canconical eine minimalee, containerisierte Version von Ubuntu 20.04 LTS für IoT-Geräte und Embedded Systeme an.

    Ubuntu Core 20

    Sicheres Linux für IoT und Embedded-Systeme

    PikeOS und ELinOS unterstützen TQMa8Xx-Reihe für sicherheitskritische Anwendungen.

    Support für TQ Systems Embedded Module

    PikeOS und ELinOS unterstützen TQMa8Xx-Reihe für sicherheitskritische Anwendungen

    Bild 1: Meta-ese-Layer bis anhin

    Maßgeschneidertes Linux

    Yocto: Das geht auch automatisch!

    Linux-Grundlagen

    Yocto – Linux im Eigenbau

  • Softwaretest & Qualität

    Aktuelle Beiträge aus "Softwaretest & Qualität"

    Service Oriented Vehicle Diagnostic

    Serviceorientierte Fahrzeugdiagnose für IT-Zentren auf Rädern

    Version 2021.1 von Parasoft C/C++test vereinfacht das Testen von Embedded Safety & Security Software weiter.

    Parasoft C/C++test 2020.1

    Integrierte automatisierte Testlösung für CI/CD-Workflow

    Im Bereich des Embedded Software Engineering ist das Testen auf Schwachstellen eine ganz besondere Herausforderung.

    Kopf an Kopf – Penetrationstest vs. Schwachstellenscan

    Security Testing für Embedded Systems

    Sicherheitskritische Systeme

    Schnellere Software-Verifizierung und -Validierung durch Testautomatisierung

  • IoT & Embedded KI

    Aktuelle Beiträge aus "IoT & Embedded KI"

    Für die Leistungsfähigkeit von Künstlicher Intelligenz und Machine Learning ist eine gute Software unerlässlich.

    Kommentar zur KI- und ML-Entwicklung

    Die Zukunft der KI-Chips liegt in der Software

    Beim Einstieg in den Bereich der KI-Entwicklung helfen einige Gratis- und Open-Source-Tools.

    10 Open-Source- und Gratis-Tools für KI-Entwickler

    Was muss ein Entwickler mitbringen, wenn er KI- und ML-Projekte erfolgreich zum Abschluss bringen möchte?

    Welche Skills muss ein KI-Entwickler mitbringen?

    In der Science Fiction wendet sich Künstliche Intelligenz zwangsläufig und oft sogar aus logischen Gründen gegen ihre Schöpfer.

    5 hartnäckige KI-Mythen – und die Wahrheit dahinter

  • Embedded Security

    Aktuelle Beiträge aus "Embedded Security"

    Mit der Unterstützung der Renesas Trusted Secure IP (TSIP) Technologie in seiner Prototyping- und Produktionsplattform Secure Deploy  verbessert Secure Thingz den Schutz kritischer IoT-Assets und unterstützt Unternehmen bei der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften.

    Sicheres Prototyping

    Schutz kritischer IoT-Assets

    Cloud-Lizenzen werden in den CmCloudContainern von Wibu-Systems gespeichert. Softwarehersteller, egal welcher Größe, und Anwender profitieren von der einfachen Handhabung und der hohen Flexibilität dieser Lösung.

    CmCloud

    Sicheres Speichern von Lizenzen in der Cloud

    AdaCore hat zum 1. Februar 2021 die Übernahme der Componolit GmbH bekanntgegeben.

    Schutz sicherheitskritischer Systeme

    AdaCore übernimmt Componolit

    In den letzten Jahren ist die Digitalisierung deutscher Unternehmen enorm vorangeschritten. Dies ermöglicht ein schnelleres und effizienteres Arbeiten, eröffnet jedoch auch Angreifern über die IT neue Wege, in die Unternehmen einzudringen. Grundliche Security-Tests sind in diesen Zeiten ein Muss.

    Berufsalltag eines Security Analysten

    „Als professioneller Hacker wird es nie langweilig“

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    Aktuelle Beiträge aus "Multicore"

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Platform und Classic Platform auf einem einzigen Chip gehostet werden.

    Multikernel-OS

    Ein Automotive-Betriebssystem für neue Herausforderungen

    Im Embedded-Umfeld sind Multicore-Systeme immer häufiger anzutreffen. Die am weitesten verbreitete Software-Architektur ist Asymmetrisches MultiProcessing (AMP), bei der jeder Kern mit einem eigenen Betriebssystem oder gar ohne Betriebssystem arbeitet. Solche Systeme benötigen in der Regel eine übergeordnete Überwachungssoftware, die die Kontrolle der Boot-Reihenfolge und der Kommunikation und Sicherheit zwischen den Kernen ermöglicht. Es gibt im Großen und Ganzen zwei Optionen: einen Hypervisor oder ein Multicore-Rahmenwerk, wie z.B. solche, die auf dem OpenAMP-Standard basieren.

    Multicore-Design: Vor- und Nachteile von Hypervisoren und Multicore-Frameworks

    Software-Parallelisierung für Multicore-Prozessoren, Teil 3: Performanz-Abschätzung

    Deadlock bei konkurrierendem Zugriff

    Software-Parallelisierung für Multicore-Prozessoren, Teil 2: Deadlocks

  • Software-Implementierung

    Aktuelle Beiträge aus "Software-Implementierung"

    Alle elektronischen Systeme bergen die Möglichkeit eines Ausfalls. Aber wo liegen die größten Gefahren? Ein eingebettetes System verfügt in der Regel über vier Kernbereiche, in denen Fehler zu Ausfällen führen können.

    Typische Fehlerquellen vermeiden

    Selbsttest in eingebetteten Systemen

    Abbildung 1: Die IBM-Roadmap für das Quantenrechnen ab dem Jahr 2021.

    Quantencomputing bei IBM, Microsoft und AWS

    IBM enthüllt Roadmap für Quantum Computing Software

    Die C++ Library semf verspricht schnelleres und einfacheres Embedded Software Engineering dank bewährter, wiederverwendbarer Codesätze für häufige Aufgaben in der Embedded-Programmierung.

    semf

    C++ Middleware Library für die Embedded-Entwicklung

    Der Einsatz des QNX Hypervisor 2.2 erlaubt Embedded-Entwicklern, kritische Systeme voneinander zu isolieren und voreinander abzusichern.

    Hypervisor für Embedded-Systeme

    BlackBerry stellt QNX Hypervisor 2.2 vor

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Allgemeine Nutzungsbedingungen für registrierte Nutzer

Stand vom 16.02.2021

1. Geltungsbereich, Änderungen der Nutzungsbedingungen

1.1. Die Vogel Communications GmbH & Co. KG (nachfolgend „Vogel“ genannt), Max-Planck-Straße 7/9, 97082 Würzburg, stellt auf ihren Webseiten verschiedene Services zur Verfügung, die eine Registrierung durch den Nutzer voraussetzen. Für die vertragsgemäße Nutzung dieser Services und den vom Nutzer mit Vogel abzuschließenden Nutzungsvertrag gelten (ausschließlich) die nachfolgenden „Allgemeinen Nutzungsbedingungen“ („ANB“). Ergänzend gelten für bestimmte Services zusätzliche Bedingungen, auf die der Nutzer bei Anmeldung für den jeweiligen Service ausdrücklich hingewiesen wird und diese akzeptiert.

1.2. Diese ANB kommen gegenüber Unternehmern und Verbrauchern zur Anwendung. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Soweit ein Nutzer den Nutzungsvertrag mit Vogel zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder seiner gewerblichen noch seiner selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können, handelt der Nutzer als Verbraucher. Für Verbraucher gelten ergänzend die besonderen Regelungen in der Ziffer 11.

1.3. Vogel behält sich das Recht vor, diese Nutzungsbedingungen bei Vorliegen eines sachlichen Grundes und unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen der Nutzer und der Zumutbarkeit für die Nutzer zu ändern. Vogel wird den Nutzer über jede Änderung der ANB informieren und ihm die Möglichkeit geben, unter Einhaltung einer Frist den geänderten ANB zu widersprechen. Widerspricht der Nutzer den geänderten ANB, bleiben die vormaligen vom Nutzer akzeptierten ANB unverändert in Kraft. Ändern sich die wesentlichen Bestandteile des Nutzungsvertrages (z.B. dessen Leistungsgegenstand), wird Vogel den Nutzer ebenfalls über die Änderung informieren. Der Kunde hat in diesem Fall das Recht, den Nutzungsvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Unterlässt er die Kündigung, werden die geänderten ANB ohne weiteres Zutun in den Nutzungsvertrag einbezogen.

2. Vertragsschluss und Nutzeraccount

2.1. Der Abschluss des Nutzungsvertrages ist Voraussetzung für die Nutzung der jeweiligen Services. Der Nutzungsvertrag kommt durch eine Registrierung durch den Nutzer und eine Bestätigung dieser Registrierung durch Vogel zustande.

2.2. Der Nutzer kann sich durch Eingabe seiner E-Mail-Adresse und eines im Registrierungsvorgang selbst festzulegenden Passworts registrieren. Zugleich muss sich der Nutzer mit diesen dem Nutzungsvertrag zugrundeliegenden ANB einverstanden erklären und die Einwilligungserklärung abgeben. Er erhält daraufhin unter der in seiner Registrierung angegebenen E-Mail-Adresse eine E-Mail von Vogel, mit der er aufgefordert wird, mittels eines Aktivierungslinks die E-Mail-Adresse zu bestätigen. Mit der Bestätigung der E-Mail-Adresse durch den Nutzer ist der Registrierungsvorgang abgeschlossen und der Nutzungsvertrag zwischen Vogel und dem jeweiligen Nutzer zustande gekommen.

2.3. Mit Abschluss des Nutzungsvertrages wird für den Nutzer von Vogel ein sog. Nutzer-Account angelegt. Mit dem User-Namen und dem Passwort kann der Nutzer diesen Nutzer-Account für sich zur Nutzung freischalten und sich anmelden (sog. Log-in). In dem Nutzer-Account kann der Nutzer seine Registrierungsdaten einsehen und ggf. weitere Daten zu seiner Person ergänzen. Der Nutzer erhält in seinem Nutzer-Account ferner angezeigt, für welche Services er sich angemeldet hat. Der Vertragstext (diese ANB und Einwilligungserklärung) wird nicht im Nutzer-Account bereitgehalten und ist nach der Registrierung bzw. Anmeldung zu einzelnen Services nicht mehr abrufbar. Der Nutzer kann sich den Vertragstext aber über die Funktionen seines Browsers ausdrucken oder abspeichern. Der jeweils aktuelle Stand dieser ANB und der Einwilligungserklärung ist zudem unter ANB und EWE abrufbar.

2.4. Der Nutzer ist verpflichtet, erforderliche Aktualisierungen in seinem Nutzer-Account selbst vorzunehmen und die übermittelten Daten aktuell zu halten. Nicht personenbezogene Registrierungsangaben des Nutzers können von Vogel korrigiert oder angepasst werden, um vor allem angebotene Services korrekt ausführen und weitere vertragliche Verpflichtungen gegenüber dem Nutzer erfüllen zu können. Unter der von ihm angegebenen E-Mail-Adresse können ihm rechtsgeschäftliche Erklärungen im Rahmen dieses Nutzungsvertrages per E-Mail zugehen.

2.5. Mit der Freischaltung des Nutzer-Accounts ist kein Anspruch des Nutzers auf bestimmte Services verbunden. Durch die Freischaltung des Nutzer-Accounts wird dem Nutzer lediglich die Möglichkeit eröffnet, sich für die angebotenen Services anzumelden. Darüber hinaus ist Vogel berechtigt, Services, für die der Nutzer angemeldet ist, im Rahmen des Zumutbaren insoweit zu ändern, als die Änderungen der Weiterentwicklung des jeweiligen Services dienen oder sie technisch (z.B. um die Verfügbarkeit des Services zu erhöhen) oder rechtlich erforderlich sind.

2.6. Hat sich der Nutzer im Rahmen der Freischaltung des Nutzer-Accounts zugleich für bestimmte Services angemeldet, wird der Nutzer mit Freischaltung des Nutzer-Accounts auch für die von ihm im Rahmen der Anmeldung ausgewählten Services freigeschaltet.

2.7. Die Nutzung der jeweiligen Services erfordert die Überlassung der Daten des Nutzers an Vogel im Rahmen des gemäß Ziffer 2.2. erfolgenden Registrierungsvorganges und die Abgabe der Einwilligungserklärung im Registrierungsvorgang. Die Inanspruchnahme der Services ist grundsätzlich gebührenfrei, es sei denn, Vogel weist auf eine Gebührenpflichtigkeit der Services in Geld im Rahmen seiner Angebote hin.

2.8. Einige der Services setzen voraus, dass der Nutzer in die werbliche Nutzung seiner Daten einwilligt. Der Nutzer ist nicht verpflichtet, diese Einwilligung zu erteilen. Eine einmal erteilte Einwilligung kann der Nutzer jederzeit ohne Angabe von Gründen für die Zukunft widerrufen. In diesem Fall entfällt der Anspruch auf Nutzung des jeweiligen Services.

3. Services von Vogel

3.1. Vogel stellt seinen Nutzern Services z.B. in Form von redaktionellen Inhalten unterschiedlicher Fachbranchen zur Verfügung, die mit einer Kommentarfunktion ausgestattet sein können. Daneben erhält der Nutzer mit der Anmeldung zum Newsletter oder seiner Registrierung als Service automatisch einen redaktionellen Newsletter, mit dem er z.B. über ein bestimmtes Thema der ihn interessierenden Fachbranche informiert wird. Diesen Newsletter-Service kann der Nutzer bei jedem Newsletter über den „Abmelde“-Link oder ansonsten wie im Abschnitt Redaktionelle Newsletter der Datenschutzerklärung beschrieben, jederzeit widerrufen.

3.2. Darüber hinaus bietet Vogel seinen Nutzern an, publizistisch für sie tätig zu werden. Der Nutzer erhält die Möglichkeit, eigene redaktionelle Fachbeiträge zur Veröffentlichung in der Vogel-Medienwelt und sonstigen von Vogel verantworteten Medien bereit zu stellen.

3.3. Vertragsbestandteil ist zudem die Verarbeitung von Informationen einschließlich personenbezogener Daten, die der Nutzer bei der Registrierung und Nutzung der Services von Vogel zur Verfügung stellt bzw. die dabei über technische Verfahren gewonnen und verarbeitet werden, wie z.B. im Abschnitt Cookie-Erklärung der Datenschutzerklärung beschrieben, mit der Zielsetzung, dem Nutzer ein besonderes, auf seine individuellen Bedürfnisse und Interessen ausgerichtetes Nutzungserlebnis in der Vogel-Medienwelt zur Verfügung zu stellen und persönlich zugeschnittene Angebote zu unterbreiten. Diese Informationen können beispielsweise das Verhalten des Nutzers auf den Vogel-Webseiten, dessen Interaktion mit Social-Media-Plattformen (z.B. Facebook), dessen IP-Adresse, Angaben aus Registrierungsformularen und weitere technische Merkmale sein. Weitere Informationen hierzu ergeben sich aus dem Abschnitt Zwecke und Rechtsgrundlagen der Datenschutzerklärung.

3.4. Vogel übernimmt keine Garantie für die dauerhafte und ununterbrochene Verfügbarkeit der Internet-Seiten und der angebotenen Services. Vogel gewährleistet als minimale Größe eine Verfügbarkeit der Internet-Seiten und damit der Services von 95% bezogen auf den Monat. Nicht in diese Zeit eingerechnet werden die für die Wartung des Systems erforderlichen Unterbrechungen im angemessenen Rahmen sowie eine Unterbrechung aufgrund höherer Gewalt oder nicht abwendbarer Ursachen. Die Verfügbarkeit in diesem Sinn versteht sich als das Verhältnis von IST-Zeit (IZ) zu Soll-Zeit (SZ). Die Verfügbarkeit (in %) berechnet sich danach wie folgt: IZ/SZ * 100.

4. Pflichten des Nutzers; Nutzungsrechte

4.1. Der Nutzer ist verpflichtet, sein Passwort und seinen Account nicht an Dritte weiterzugeben und vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Der Nutzer haftet für von ihm verschuldete, missbräuchliche Verwendungen seines Accounts.

4.2. Der Nutzer darf die zur Nutzung von Vogel bereitgestellten Services nur für seine eigenen Informationszwecke nutzen. Dazu ist es ihm gestattet, die ihm zugänglich gemachten Informationen auszudrucken und – soweit die Möglichkeit des Speicherns von Vogel angeboten wird – auf ihm gehörigen Datenträgern zu speichern. Eine darüber hinausgehende Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung der Informationen ist nicht gestattet. Insbesondere ist es dem Nutzer untersagt, die Inhalte an Dritte weiterzugeben oder für sonstige eigene Zwecke außerhalb des Informationszwecks zu verwenden, z.B. im Rahmen eines eigenen Angebots. Assistenten des Nutzers und IT-Service-Provider sind keine Dritten im vorgenannten Sinne. Ferner darf der Nutzer die angebotenen Inhalte in keiner Form bearbeiten, z. B. verändern, übersetzen oder Urheberbezeichnungen entfernen. Sämtliche Rechte bleiben Vogel bzw. dem jeweiligen Urheber vorbehalten.

4.3. Der Nutzer verpflichtet sich, die Rechte Dritter einschließlich der Rechte von Vogel zu respektieren. Dem Nutzer ist es deshalb insbesondere nicht gestattet:

a) die im Rahmen der Services enthaltenen Angaben (z.B. Kontaktdaten) oder die zur Verfügung gestellten kommunikativen Services (Kontaktaufnahme mit anderen Nutzern) zur werblichen Ansprache zu nutzen;

b) Daten zu versenden oder einzustellen, welche insbesondere nach ihrer Art, Beschaffenheit, Größe oder Zahl geeignet sind, die IT-Infrastruktur von Vogel oder Rechner sonstiger Dritter zu schädigen, zu blockieren oder darauf enthaltene Daten auszuspähen oder zu schädigen (z.B. durch Viren, Trojaner, Spam-E-Mails);

c) im Zusammenhang mit der Nutzung der Services Handlungen vorzunehmen oder Inhalte zu verbreiten, welche Rechte Dritter verletzen (z.B. Urheberrechte, Markenrechte, Persönlichkeits- oder Datenschutzrechte) oder gegen geltende gesetzliche Bestimmungen verstoßen, insbesondere gegen die geltenden Strafgesetze, Jugendschutzbestimmungen, Datenschutzgesetze oder wettbewerbsrechtliche Vorschriften.

5. Arten von Nutzern und Rechteeinräumung

5.1. Im Rahmen der Nutzung von Services auf der Grundlage des Nutzungsvertrages gewährt Vogel dem jeweiligen Nutzer unterschiedliche Möglichkeiten zur aktiven Mitwirkung. Dabei wird von Vogel zwischen einfachen Nutzern (im Folgenden „Konsumenten-Nutzer“) und qualifizierten Nutzern (im Folgenden „Kontributoren-Nutzer“) unterschieden.

5.2. Konsumenten-Nutzer sind alle registrierten Nutzer. Durch die Registrierung besteht für die Konsumenten-Nutzer über die reine Nutzung der jeweiligen Services in Form der Wahrnehmung hinaus die Möglichkeit, die von Vogel oder anderen Nutzern eingestellten Inhalte zu kommentieren. Mit dem Abschluss des Nutzungsvertrages wird Vogel das einfache, räumlich und zeitlich unbeschränkte Nutzungsrecht eingeräumt, den Inhalt des Kommentars des jeweiligen Konsumenten-Nutzers auf der Webseite zu veröffentlichen. Eine Übertragung dieses Nutzungsrechts an Dritte ist Vogel ohne Zustimmung des Konsumenten-Nutzers nicht gestattet.

5.3. Kontributoren-Nutzer sind alle registrierten Nutzer, die darüber hinaus berechtigt sind, Fachbeiträge, Kommentare und Stellungnahmen (im Folgenden „Beiträge“) für Vogel zu verfassen und diese auf der entsprechenden Plattform zu veröffentlichen. Für Kontributoren-Nutzer gelten die nachfolgenden besonderen Regelungen.

5.3.1. Den Status als Kontributoren-Nutzer erlangt der registrierte Nutzer, indem er über die Plattform eine Anfrage stellt, dass er Beiträge zu einem bestimmten Themengebiet verfassen möchte. Er wird von Vogel als Kontributoren-Nutzer zugelassen, wenn der Beitrag fachlich und thematisch für die Zugänglichmachung auf der Plattform geeignet ist. Die weiteren Voraussetzungen sowie die mit der Stellung eines Kontributoren-Nutzers verbundenen Abläufe (Erstellung eines Beitrages, Einreichung bei Vogel per E-Mail oder persönliche Einstellung des Beitrages usw.) werden dem Kontributoren-Nutzer gesondert von Vogel mitgeteilt.

5.3.2. Es besteht kein Rechtsanspruch des Kontributoren-Nutzers auf Veröffentlichung; Vogel kann die Annahme ohne Begründung ablehnen. Ein Anspruch des Kontributoren-Nutzers auf Aufwandsentschädigung besteht nicht.

5.3.3. Vogel ist berechtigt, den angenommenen Beitrag redaktionell zu überarbeiten und technisch bedingte Änderungen an dem Beitrag, die nicht inhaltlicher Art sind, ohne Zustimmung des Kontributoren-Nutzers vorzunehmen. Die Veröffentlichungsreife des Beitrags wird mit der elektronischen Freischaltung erklärt.

5.3.4. Mit Einreichung und Annahme des Beitrages, gleich in welcher Form, räumt der Kontributoren-Nutzer Vogel ein einfaches, räumlich und zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht an dem jeweiligen Beitrag ein, jeweils auch für Übersetzungen, Nachdrucke und die Kombination mit anderen Werken oder Teilen daraus. Eine Übertragung des Nutzungsrechts an Dritte ist Vogel nicht gestattet, sofern nichts anderes vereinbart ist.

5.3.5. Zugleich räumt der Kontributoren-Nutzer mit Einreichung und Annahme des jeweiligen Beitrages direkt und unmittelbar auch den im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen von Vogel (vgl. Auflistung hier ) sowie den genannten Partnern von Vogel und deren im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen (vgl. Auflistung hier ) ein einfaches, räumlich und zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht an dem jeweiligen Beitrag ein, jeweils auch für Übersetzungen, Nachdrucke, Nachdruckgenehmigungen und die Kombination mit anderen Werken oder Teilen daraus. Eine Übertragung des Nutzungsrechts an Dritte ist den vorstehend genannten Vertragspartnern von Vogel nicht gestattet.

5.3.6. Darüber hinaus räumt der Kontributoren-Nutzer mit Einreichung und jeweiliger Annahme des jeweiligen Beitrages direkt und unmittelbar auch zukünftigen, bislang unbekannten Vertragspartnern von Vogel ein einfaches, räumlich und zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht an dem jeweiligen Beitrag ein, jeweils auch für Übersetzungen, Nachdrucke, Nachdruckgenehmigungen und die Kombination mit anderen Werken oder Teilen daraus. Diese Rechteeinräumung erfolgt sowohl unter der aufschiebenden Bedingung der hinreichend klaren, vollständigen Benennung des Vertragspartners und der jeweiligen Nutzungsart sowie Nutzungsdauer durch Vogel gegenüber dem Kontributoren-Nutzer als auch unter der aufschiebenden Bedingung, dass der Kontributoren-Nutzer weder der Wahl des Vertragspartners zur Nutzung noch der Nutzungsart sowie Nutzungsdauer widerspricht. Vogel ist verpflichtet, die vorstehenden Informationen über Vertragspartner, Nutzungsart und Nutzungsdauer unverzüglich nach Vertragsabschluss mit dem jeweiligen Vertragspartner und Veröffentlichung des Beitrags dem Kontributoren-Nutzer mitzuteilen. Widerspricht der Kontributoren-Nutzer nicht innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Informationen, gelten die Bedingungen als eingetreten und die von den Bedingungen abhängig gemachte Wirkung tritt ein. Vogel wird den Kontributoren-Nutzer im Rahmen der mitzuteilenden Informationen nach dieser Ziffer auch über die Folgen seines Verhaltens, nicht zu widersprechen, informieren. Eine Übertragung des Nutzungsrechtes an Dritte ist den Vertragspartnern nicht gestattet.

5.3.7. Inhaltlich umfassen die nach den Ziffern 5.3.4, 5.3.5 und 5.3.6 eingeräumten Nutzungsrechte das Recht zur Vervielfältigung und Verbreitung in gedruckter Form und ferner die Befugnis zur

- vollständigen oder teilweisen Aufzeichnung in elektronischer Form,

- Programmierung, sonstigen Be- und Verarbeitung für eine elektronische Nutzung einschließlich Zusammenlegung mit anderen Werken zu einem elektronischen Produkt sowie Speicherung in eigenen oder fremden Datenverarbeitungsanlagen, in elektronischen Datenbanken und auf Datenträgern sowie

- Vervielfältigung, Verbreitung einschließlich der öffentlichen Wiedergabe auf der Plattform und zur sonstigen Nutzung im Wege fotomechanischer, elektronischer und anderer Verfahren, insbesondere in elektronischen Offline- und Online-Datenbanken und -Diensten, im Wege von Wiedergabetechniken in körperlicher und/oder nichtkörperlicher Form, im Wege von allen Techniken der Datenübertragung sowie auf Datenträgern, z.B. CD-ROM, DVD, Stick und vergleichbaren Techniken.

5.3.8. Vogel wird jegliche Bearbeitung in Bezug auf Inhalte des Werkes des Kontributoren-Nutzers nur mit Zustimmung und unter Wahrung der Urheberpersönlichkeitsrechte des Kontributoren-Nutzers vornehmen. Dies gilt auch für die Kürzung und sonstige Umgestaltung sowie für die Erstellung von aus dem Beitrag abgeleiteten Werken (z.B. Abstracts).

5.3.9. Der Kontributoren-Nutzer versichert, über die urheberrechtlichen Nutzungsrechte an seinem Beitrag einschließlich aller Abbildungen allein verfügen zu können und keine Rechte Dritter zu verletzen. Darüber hinaus trägt der Kontributoren-Nutzer insbesondere dafür Sorge, dass er nicht Unwahrheiten oder Falschdarstellungen veröffentlicht, die Vogel oder Drittparteien schädigen könnten. Dies gilt auch für amtliche und offizielle Informationen, soweit sie vom Kontributoren-Nutzer redigiert bzw. erarbeitet wurden. Vogel behält sich das Recht vor, bei Vorliegen eines diesbezüglich begründeten Verdachts Werke ohne vorherige Bekanntgabe auszusortieren oder nicht zu veröffentlichen.

5.3.10. Ein Anspruch des Kontributoren-Nutzers auf Vergütung in Geld besteht nicht, es sein denn, es wird durch gesonderte Vereinbarung etwas anderes geregelt.

6. Sperrung/Löschung von Inhalten; Haftungsfreistellung durch den Nutzer

6.1. Beiträge, die von einem oder mehreren Autoren stammen, sind stets namentlich gekennzeichnet. Beiträge von Unternehmen sind als solche gekennzeichnet und mit dem Firmenlogo versehen. Eine Ausnahme besteht für solche Beiträge, bezüglich derer der Autor oder das Unternehmen auf die vorgenannte Kennzeichnung ausdrücklich verzichtet hat.

6.2. Vogel haftet nicht für fremde Inhalte, sondern gewährt über die zur Nutzung gestellten Services lediglich den Zugang zu diesen Beiträgen. Dem Nutzer ist bekannt, dass Beiträge, welche mit einem fremden Firmennamen oder -logo versehen sind, von diesem Unternehmen und somit nicht von Vogel stammen. Das gleiche gilt für persönliche Beiträge, die erkennbar von einem anderen Nutzer stammen, z.B. Meinungsäußerungen eines Nutzers in Form von Kommentaren oder Fachbeiträge mit einer Urheberbezeichnung.

6.3. Ist der Nutzer der Auffassung, dass ein Beitrag seine Rechte verletzt, hat er die Möglichkeit, Vogel unter genauer Bezeichnung des Beitrags und der detaillierten Angabe von konkreten Gründen über das Kontaktformular von dieser seiner Auffassung nach bestehenden Rechtsverletzung zu informieren. Vogel wird den Autor des Beitrags zu einer Stellungnahme mit einer nach den Umständen angemessenen Frist auffordern. Bleibt eine Stellungnahme innerhalb der Frist aus, ist von der Berechtigung der Beanstandung auszugehen und Vogel wird den beanstandeten Eintrag löschen. Stellt der für den Beitrag Verantwortliche die Berechtigung der Beanstandung substantiiert in Abrede und ergeben sich deshalb berechtigte Zweifel, teilt Vogel dies dem Betroffenen mit und verlangt ggf. Nachweise, aus denen sich die behauptete Rechtsverletzung ergibt. Bleibt eine Stellungnahme des Betroffenen aus oder legt er gegebenenfalls erforderliche Nachweise nicht vor, ist Vogel zu einer weiteren Prüfung nicht verpflichtet. Ergibt sich aus der Stellungnahme des Betroffenen oder den vorgelegten Belegen auch unter Berücksichtigung einer etwaigen Äußerung des für den Beitrag Verantwortlichen hingegen eine rechtswidrige Verletzung des Persönlichkeitsrechts, wird Vogel den beanstandeten Beitrag löschen. Vogel behält sich in einem solchen Fall das Recht vor, den verantwortlichen Autor unter Abwägung der betroffenen Interessen und einer sorgfältigen Einzelfallprüfung für das Verfassen weiterer Inhalte zu sperren und im Wiederholungsfall von jeglicher weiteren Nutzung vollständig auszuschließen und den Nutzungsvertrag fristlos zu kündigen.

6.4. Sollte Vogel aufgrund eines schuldhaften Verhaltens des Nutzers, insbesondere aufgrund einer schuldhaften Verletzung der unter Ziffer 4. und Ziffer 5.3.9. genannten Verpflichtungen, von einem Dritten, einem Gericht oder einer Behörde in Anspruch genommen werden, verpflichtet sich der Nutzer, Vogel von etwaigen Ansprüchen freizustellen und die Kosten der Rechtsverteidigung zu übernehmen. Vogel wird den Nutzer unverzüglich über die Geltendmachung entsprechender Ansprüche informieren. Der Nutzer wird Vogel bei der Abwehr dieser Ansprüche bestmöglich unterstützen. Kommt der Nutzer dieser Verpflichtung nicht binnen von Vogel zu setzender angemessener Frist nach, ist Vogel berechtigt, den Angriff des Dritten unter Berücksichtigung der sich für Vogel darstellenden Sach- und Rechtslage nach eigenem sachgemäßem Ermessen zu erledigen. Die Kosten dieser Erledigung werden von dem Nutzer getragen, und zwar auch für den Fall, dass sich die Erledigung nachträglich aufgrund vom Nutzer nicht erteilter Informationen als nachteilig herausstellt.

7. Haftung von Vogel

7.1. Vogel haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht (Kardinalpflicht). Kardinalpflichten sind solche, die für die Erfüllung des Vertrages wesentlich sind und auf die der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Im Falle einer leicht fahrlässigen Verletzung einer Kardinalpflicht ist die Haftung von Vogel auf bei Vertragsabschluss vorhersehbare, vertragstypische Schäden beschränkt. Bei leicht fahrlässiger Verletzung von Nebenpflichten, die keine Kardinalpflichten sind, haftet Vogel nicht. Für die Fälle der anfänglichen Unmöglichkeit haftet Vogel nur, wenn das Leistungshindernis bekannt war oder die Unkenntnis auf grober Fahrlässigkeit beruht, es sei denn, es handelt sich dabei um eine Kardinalpflicht.

7.2. Soweit die Haftung von Vogel ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Vogel.

7.3. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse gelten nicht bei arglistigem Verschweigen von Mängeln oder bei Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie, für die Haftung für Ansprüche aufgrund des Produkthaftungsgesetzes sowie für Körperschäden (Leben, Körper, Gesundheit).

7.4. Mit Ausnahme der aus Ziffer 7.3. resultierenden Ansprüche verjähren Schadensersatzansprüche des Nutzers, für die nach dieser Ziffer die Haftung beschränkt ist, in einem Jahr, gerechnet ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.

8. Laufzeit

8.1. Dieser Nutzungsvertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Er kann vom Nutzer jederzeit ohne Einhaltung einer Frist über das Kontaktformular, von Vogel mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden. Teilkündigungen bestimmter vom Nutzer in Anspruch genommener Services (z.B. Austragen des Erhalts von einzelnen Newslettern, soweit verfügbar) sind möglich, im Zweifel ist nur der in der Kündigung genannte Service gekündigt, nicht das Nutzungsverhältnis insgesamt.

8.2. Das Recht von Vogel zur außerordentlichen und fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

8.3. Darüber hinaus ist Vogel berechtigt, bei Vorliegen eines wichtigen Grundes den Nutzer von der Möglichkeit der Nutzung vorübergehend auszuschließen und zu sperren (z.B. bei einer Verletzung der Verpflichtungen gemäß Ziffer 4.3.). Vogel wird dies dem jeweiligen Nutzer unter Angabe von Gründen unverzüglich mitteilen und den Ausschluss oder die Sperre bei Wegfall des Grundes aufheben.

8.4. Im Fall der Beendigung des Vertrages wird das Konto des Nutzers einschließlich der zugehörigen personenbezogenen Daten gelöscht. Eine Ausnahme besteht für solche Daten, die einer gesetzlichen Aufbewahrungspflicht unterliegen.

9. Gewinnspiele und Verlosungen

Für temporär ausgerufene Gewinnspiele und Verlosungen gelten, soweit nicht anders angegeben, folgende Teilnahmebedingungen:

9.1. Die Teilnahme an einem Gewinnspiel und an einer Verlosung ist kostenlos. Teilnahmeberechtigt sind Personen mit Wohnsitz in Deutschland, der Schweiz und in Österreich, die bei der Teilnahme mindestens 18 Jahre alt sind. Angestellte von Vogel sowie Angestellte der in Ziff. 5.3.5. referenzierten Partner und andere an der Konzeption und Umsetzung des Gewinnspiels oder der Verlosung beteiligte Personen sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Teilnehmer des Gewinnspiels oder der Verlosung ist diejenige Person, der die E-Mail-Adresse gehört, die bei der Registrierung angegeben worden ist.

9.2. Unter allen Bestellungen und Einsendungen entscheidet das Los unter Gewährleistung des Zufallsprinzips. Pro Teilnehmer ist immer nur ein Gewinn möglich. Die Gewinner werden von Vogel schriftlich benachrichtigt. Sollte ein Gewinner nicht innerhalb von 13 Wochen nach der Benachrichtigung von Vogel gegenüber Vogel den Gewinn in Textform (per Brief, Fax, E-Mail) bestätigen, so verfällt der Anspruch auf den Gewinn und es wird nach demselben Vorgehen ein Ersatzgewinner ausgelost. Der Gewinner wird in der Gewinnbenachrichtigung nochmals ausdrücklich auf dieses Erfordernis hingewiesen. Eine Barauszahlung der Sachwerte oder Tausch der Gewinne ist nicht möglich.

9.3. Vogel behält sich das Recht vor, diese Teilnahmebedingungen bei Vorliegen eines sachlichen Grundes und unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen der Nutzer zu ändern. Weiterhin behält sich Vogel das Recht vor, das Gewinnspiel bzw. die Verlosung jederzeit aus wichtigem Grund ohne Vorankündigung zu beenden oder zu unterbrechen. Dies gilt insbesondere für solche Gründe, die einen planmäßigen Ablauf des Gewinnspiels bzw. der Verlosung nachhaltig beeinträchtigen oder verhindern würden.

10. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Salvatorische Klausel

10.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Für den Fall, dass der Nutzer Verbraucher ist, gilt dies nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.

10.2. Soweit der Nutzer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentliches Sondervermögen ist, ist Gerichtsstand für alle aus diesem Vertrag resultierenden Streitigkeiten Würzburg.

10.3. Sollte eine der Regelungen dieser ANB unwirksam oder nicht Vertragsbestandteil sein, berührt dies nicht die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen.

11. Besondere Bestimmungen für Verbraucher (Ziffer 1.2.)

11.1. Der Nutzer hat das Recht, wenn er Verbraucher ist, binnen vierzehn Tagen ohne Angaben von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um sein Widerrufsrecht auszuüben, muss der Nutzer Vogel (Vogel Communications GmbH & Co. KG, Max-Planck-Straße 7/9, 97082 Würzburg, Telefon: 0931-418-0, über das Kontaktformular) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über seinen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Der Nutzer kann dafür das im Anhang 1 zu diesen ANB oder das Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Nutzer die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.

11.2. Wenn der Nutzer diesen Vertrag widerruft, hat Vogel dem Nutzer, sofern dieser für den Bezug der Services von Vogel eine Gebühr in Geld entrichtet hat, alle Zahlungen, die Vogel von dem Nutzer erhalten hat, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrags durch den Nutzer bei Vogel eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet Vogel dasselbe Zahlungsmittel, das der Nutzer bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit dem Nutzer wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden dem Nutzer wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Sofern der Nutzer für den Bezug der Services von Vogel keine Gebühr in Geld entrichtet hat, sondern lediglich seine Daten zu den in diesen ANB und der Datenschutzerklärung genannten Zwecken zur Verfügung gestellt hat, wird Vogel die Nutzung der Daten einstellen und das Nutzerkonto des Nutzers löschen. Ausgenommen sind solche Daten des Nutzers, die einer gesetzlichen Aufbewahrungspflicht unterliegen.

11.3. Vor Abschluss des Nutzungsvertrages wird der Nutzer über alle für den Vertragsschluss relevanten Umstände und Kriterien gemäß dem Anhang 2 zu diesen ANB informiert.

Anhang 1 Widerrufsrecht

Wenn Sie Verbraucher sind, steht Ihnen das nachfolgende Widerrufsrecht zu:

Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Vogel Communications GmbH & Co. KG, Max-Planck-Straße 7/9, 97082 Würzburg, Telefon: 0931-418-0, E-Mail: info@vogel.de, oder unter https://support.vogel.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen, sofern Sie für den Bezug der Services von Vogel eine Gebühr in Geld bezahlt haben, alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir werden die Nutzung der Daten einstellen und Ihr Nutzerkonto löschen. Ausgenommen sind solche Daten, die einer gesetzlichen Aufbewahrungspflicht unterliegen. Sofern Sie für den Bezug der Services von Vogel keine Gebühr in Geld bezahlt haben, sondern lediglich Ihre Daten zu den in den Allgemeinen Nutzungsbedingungen für registrierte Nutzer und der Datenschutzerklärung genannten Zwecken zur Verfügung gestellt haben, werden wir die Nutzung der Daten ebenfalls einstellen und Ihr Nutzerkonto löschen. Ausgenommen sind solche Daten, die einer gesetzlichen Aufbewahrungspflicht unterliegen.
Muster-Widerrufsformular
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.
  • An (Vogel Communications GmbH & Co. KG, Max-Planck-Straße 7/9, 97082 Würzburg, E-Mail: info@vogel.de
  • Hiermit widerrufe ich den von mir abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung „Abschluss des Nutzungsvertrages der Services von Vogel/Service XY“ [bitte konkretisieren]
  • Bestellt am (Datum der Anmeldung/erhalten am (Datum des Erhalts der Bestätigungsmail))
  • Name des Verbrauchers
  • Anschrift des Verbrauchers
  • Unterschrift des Verbrauchers (nur bei Mitteilung auf Papier)
  • Datum

Anhang 2 Verbraucherinformationen

Vogel ist verpflichtet, Ihnen folgende Informationen zur Verfügung zu stellen:

1.      Sie erhalten von Vogel Zugang zu der umfassenden Vogel-Medienwelt, u.a. zu den in Ziffer 3. der Allgemeinen Nutzungsbedingungen für registrierte Nutzer beschriebenen Kategorien von Services und Angeboten von Vogel.

2.      Die vollständige Firmenbezeichnung mit vollständiger Adresse und allen Kontaktdaten können Sie dem Impressum unter https://www.vogel.de/impressum entnehmen.

3.      Sie schulden als Nutzer die Überlassung Ihrer personenbezogenen Daten in dem vorgegebenen Umfang; eine gesonderte Vergütung oder ein Preis ist von Ihnen nicht zu entrichten. Sollten Services ausnahmsweise der Zahlung einer Gebühr in Geld voraussetzen, werden Sie an entsprechender Stelle des Angebots von Vogel darauf hingewiesen.

4.      Vogel erbringt die unter Ziffer 3. beschriebenen Dienstleistungen von dem Zeitpunkt der erfolgreichen Registrierung (Freischaltung Nutzer-Account) an; sollte diesbezüglich ein Anlass zu Beschwerden von Ihrer Seite bestehen, so können Sie Ihr Anliegen jederzeit an https://support.vogel.de richten.

5.      Sie können den Nutzungsvertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Eine Ausnahme ist möglich, sofern Sie für Vogel selbst Beiträge verfassen und z.B. über eine Lizenzvereinbarung gesondert vertraglich gebunden sind. Werden Services ausnahmsweise über eine bestimmte Mindestlaufzeit (in der Regel gegen Zahlung einer Gebühr in Geld) erbracht, werden Sie an entsprechender Stelle des Angebots von Vogel auf diesbezüglich wesentliche Informationen wie Laufzeit, Höhe der Gebühr in Geld und bestehende Kündigungsmöglichkeiten hingewiesen.

6.      Vogel nimmt an einem alternativen Streitbeilegungsverfahren nicht teil und ist hierzu auch gesetzlich nicht verpflichtet.

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