Gastkommentar Open Source – muss man wissen, was das ist?
Open Source ist zunächst einmal ein bestimmter Typ einer Software-Lizenz. Open Source hat aber auch zu einer Revolution des Software-Engineerings geführt und Software-Projekte mit bisher nicht bekannter Qualität hervorgebracht.
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Open Source bezeichnet die Art einer Software-Lizenz. Sind bestimmte Bedingungen erfüllt, wie zum Beispiel die Gewährung der uneingeschränkten Rechte, die Software zu verwenden, zu analysieren, zu verändern, veränderte oder unveränderte Versionen der Software weiterzugeben, dann handelt es sich um Open Source-Software.
Neben den genannten willkommenen Rechten enthalten aber praktisch alle derartigen Lizenzen bestimmte Pflichten, die bei Weitergabe der Software beachtet werden müssen. Diese Pflichten sind in den Lizenzbedingungen geregelt und unterliegen dem Urheberrecht. Infolgedessen kann der Rechteinhaber bei Nichteinhaltung der Pflichten entgangene Lizenzkosten geltend machen und sogar die zukünftige Verbreitung der Software untersagen.
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Wer also in einem Unternehmen für den Vertrieb von Software zuständig ist, sollte wissen, was Open Source ist, und regelmäßig prüfen, ob in den Produkten des Unternehmens Open Source-Software verwendet und diese ordnungsgemäß lizenziert wird. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um ein reines Software-Produkt handelt oder um ein Gerät, das Software enthält, wie beispielsweise ein Embedded-System. Gegebenenfalls muss Rechtsberatung eingeholt werden; außerdem kann man einer Nutzerorganisation beitreten, die ihren Mitgliedern entsprechende Unterstützung durch einen Rechtsanwalt anbietet.
Eines der am meisten verbreiteten Open Source-Projekte ist der Linuxkernel. Unternehmen, die auf Linux basierende Geräte ohne Beachtung der Lizenzpflichten vertreiben, gehen ein möglicherweise erhebliches Risiko ein. Dabei ist die Einhaltung der Lizenzpflichten in der Regel nicht besonders kompliziert – warum also ein Risiko eingehen, für das es eigentlich keine Rechtfertigung gibt?
Der Vollständigkeit halber sei auch hier noch einmal erwähnt, dass die Verwendung des Linuxkernels natürlich keinerlei Auswirkung auf die Wahl der Lizenz der Anwender-Applikation hat. Diese kann genau wie bei proprietären Betriebssystemen nach den Bedürfnissen des jeweiligen Produkts frei gewählt werden.
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