Big-Data-Anwendungen – der rechtliche Rahmen

Autor / Redakteur: Dr. Oliver M. Habel / Nico Litzel

Die Frage nach Rechten an oder ein Recht auf Zugriff auf maschinen- und personenbezogene Daten ist bei Big Data- und IoT-Anwendungen juristisch noch nicht geklärt, Standardisierungen und Interoparabilitäten sind noch offen. Dieser Beitrag gibt einen Überblick zu den rechtlichen Themen als „need to know“.

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Besondere Herausforderung bei der vertraglichen Gestaltung von Geschäftsbeziehungen zwischen Anbietern von Big-Data- und IoT-bezogenen Anwendungen und den Anwendern in der Industrie ist die Vielgestaltigkeit der berührten Rechtsbereiche.
Besondere Herausforderung bei der vertraglichen Gestaltung von Geschäftsbeziehungen zwischen Anbietern von Big-Data- und IoT-bezogenen Anwendungen und den Anwendern in der Industrie ist die Vielgestaltigkeit der berührten Rechtsbereiche.
(Bild: Pixabay / CC0 )

Ein Unternehmen aus dem Maschinen- und Anlagenbau bietet Geräte und Maschinen, deren Wartung und Pflege sowie den Verkauf von Ersatz- und Verschleißteilen auch international an (nachfolgend „Hersteller“). Service-Leistungen erfolgen vielfach über einen Remote-Zugang des Herstellers vom Geschäftssitz in Deutschland zu den Geräten/Maschinen bei den Kunden. Neben den allgemeinen branchenspezifischen Erfahrungen sowie dem speziellen technischen und kaufmännischen Know-how des Herstellers hat dieser per Remote Zugriff auf Maschinen- und potenziell auch auf personenbezogene Daten aus dem Betrieb der Anlage von seinen Kunden.

Business Case aus dem Maschinenbau

Der Umfang von Maschinendaten ist um das Vielfache gewachsen, nachdem der Hersteller in den letzten zwei Jahren vielfach Sensoren und andere Datenerfassungseinrichtungen bis in die Kugellager und Beschichtungen der Geräte/Maschinen installiert hat. Diese Datenfülle soll nicht nur für den jeweiligen Kunden ausgewertet werden, sondern auch zu Datenbanken ausgebaut werden, in denen ebenfalls die unstrukturierten Daten durch Einsatz von Analyse-Tools in Kennzahlen und Vergleichswerte umgewandelt werden.

Business Case aus dem Maschinenbau
Business Case aus dem Maschinenbau
(Bild: IWW-Institut)

Darauf aufbauend kann der Hersteller dem Kunden ergänzende Leistungen wie z. B. die zeitnahe Auswertung der Produktionsdaten anbieten, aber auch ein anonymisiertes Benchmarking sowie Handlungsempfehlungen und Hinweise auf vorbeugende Wartungsmaßnahmen (Predictive Maintenance) geben oder auch potenziell KI-ausgelöste Regelungen und Steuerungen anbieten. Eine Schnittstelle zu den Warenwirtschaftssystemen (ERP, Enterprise Resource Planning) in der IT der Kunden sowie der ERP beim Hersteller ist ein Teil der Entwicklung. Besonders die internationale Vermarktung soll über eine Cloud-Lösung für den weltweiten Zugriff auf Daten und Tools realisiert werden.

Was sind die rechtlichen Regelungsbereiche, die sich stellen?

Big-Data und IoT: Rechtliche Rahmenbedingungen

In einem ersten Schritt ist im Detail zu verstehen, welche neuen Leistungen vom Hersteller tatsächlich angeboten werden sollen. Sind dies lediglich erweiterte Dienstleistungen wie die Bereitstellung von Produktionsdaten oder der Hinweis auf einsetzende Verschleiße? Sollen automatisierte Bestellungen über Software-Agenten ausgelöst werden? Werden Informationen zu Optimierungsmöglichkeiten bei den Abläufen gegeben oder wird selbst automatisiert in Regelungen und Steuerungen der Anlage beim Kunden eingegriffen? Erfolgt der Datenaustausch direkt oder soll ein Teil der Leistungen über eine Cloud-gestützte Anwendung angeboten werden?

Die Erfassung des Business Case

Es sind also Dienstleistungen ebenso möglicher Gegenstand einer vertraglichen Regelung mit den Kunden wie Werke im Rechtssinn oder Miete und Geschäftsbesorgung. Zudem, wo und bei wem befinden sich die Daten, die die Quelle der neuen Leistungen sein sollen? Wer hat welche Rechte hieran? Wie sind die Interessenlagen beim Hersteller und beim Kunden? Passen eingesetzte Open-Source-Software-Module (wohl immer) bei IoT-Anwendungen in das angedachte Vertriebsmodell wegen der unterschiedlichen Lizenzanforderungen verschiedener Open-Source-Lizenzwerke?

Interne Beteiligte

Es sind die Verantwortungsbereiche auf der Ebene der Unternehmensleitung berührt sowie die Tätigkeit eines möglichen Chief Data Officer, die der Entwicklung, der IT, der Bereiche Service und Vertrieb, des Controlling sowie die von Recht und auch Patent.

Daten = Maschinen- und personenbezogene Daten

Je nach Geschäftsmodell werden personenbezogene oder personenbezogene und Maschinendaten oder nur Maschinendaten erhoben, verarbeitet und genutzt. Personenbezogene Daten sind Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person (§ 3 Abs. 1 BDSG). Maschinendaten sind dagegen häufig unstrukturierte Daten, die beim Betrieb einer Maschine anfallen, z. B. vom Einsatzort abhängige Daten zu Temperatur, Licht, Feuchtigkeit, Neigung der Fläche, Erschütterungen, Umwelteinwirkungen, über Betriebsdaten des Geräts oder der Maschine bis hin zu Daten vom Zustand eines Kugellagers oder einer aufgebrachten Legierung.

MERKE: Daten sind nicht gleich Informationen. Daten sind Angaben zu Sachverhalten, Informationen sind dagegen die kognitiven Schlussfolgerungen aus Daten, die also ein Wissen voraussetzen, welche semantische Aussage die Daten haben.

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