Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) tritt ab Januar 2023 in Deutschland mit voller Wucht in Kraft und soll Schluss mit Profit auf Kosten von Menschenrechten und Umweltkatastrophen machen. Auch ein EU-weites Lieferkettengesetz (EU Supply Chain Act) ist in Entstehung. In den USA wurden bereits vor zwei Jahren ähnliche Gesetze verabschiedet, sodass US-Behörden schon heute deutsche Unternehmen bei Sorgfaltspflichtverletzungen zur Rechenschaft ziehen können (siehe z. B. das Xinjiang Supply Chain Business Advisory). Das grundlegende Ziel ist dabei immer, den Schutz der Menschenrechte und den Umweltschutz in globalen Lieferketten zu verbessern. Lieferkettengesetze haben somit das Potenzial, die Menschheit als Ganzes voranzubringen.
Aus Unternehmenssicht ist das Lieferkettengesetz erst einmal eine gute Sache. So sehen die befragten Unternehmen in einer Studie von Horn & Company weit überwiegend das Erfordernis des Lieferkettengesetzes. Es stellt aber gleichzeitig eine Herausforderung für die Unternehmen dar, weil Lieferketten oftmals intransparent sind, insbesondere in Bezug auf Menschenrechte und Umweltfragen. Zudem müssen sich Unternehmen im Big-Data-Zeitalter dem Problem der Informationsüberflutung stellen.
Große Informationsmengen aus unterschiedlichen Quellen wie z. B. Nachrichtenkanäle, soziale Medien und Datenbanken müssen täglich oder stündlich ausgewertet werden. Unternehmen müssen sich somit den klassischen „3V“-Herausforderungen von Big Data stellen: der Umgang mit sehr großen (Volume), schnelllebigen (Velocity) und unstrukturierten bzw. schwach strukturierten Daten (Variety).
Interne Audits oder Lieferantenbefragungen sind zwar wichtige Managementinstrumente, skalieren aber schlecht mit der Anzahl Lieferanten eines Unternehmens, die schnell in die Tausende bzw. Zehntausende gehen können. Außerdem repräsentieren die Ergebnisse eines Audits nur einen einzelnen Zeit- bzw. Datenpunkt, und keinen kontinuierlichen Datenstrom. Was fehlt, ist eine ganzheitliche und kontinuierliche Sicht auf Unternehmen und ihre Lieferketten in Echtzeit.
Maschinen mit Künstlicher Intelligenz übernehmen die Arbeit
Ab hier sollte jedem klar sein, dass das Problem der Überwachung der eigenen Lieferketten allein durch mehr Mitarbeiter oder Auditierungen nicht in den Griff zu kriegen ist. Die Antwort liegt in der Automatisierung durch Big-Data-Technologien und Künstliche Intelligenz (KI).
Start-up-Unternehmen wie graphworks.ai bieten als „Software-as-a-Service“- Lösung (SaaS) eine ganzheitliche und kontinuierliche Sicht auf Unternehmen und ihre Lieferketten in Echtzeit an und nutzen hierfür Big-Data-Technologien und die neuesten KI-Modelle der Sprachverarbeitung (Natural Language Processing) zur Analyse großer Informationsmengen.
Der Wissensgraph als entscheidender Wettbewerbsvorteil
Wie der Name des Start-ups schon vermuten lässt, steht im Mittelpunkt der SaaS-Lösung der sogenannte Wissensgraph. Den Wissensgraphen kann man sich als ein Netz aus komprimierten Informationen vorstellen. Der Wissensgraph besteht aus Entitäten wie z. B. Unternehmen, Personen, oder Orte (das sind die Knoten im Netz) und Verbindungen zwischen diesen Entitäten. Mit jedem Informationsschnipsel (Nachrichten aus regionalen und globalen Nachrichtenseiten, Beiträge aus den sozialen Medien, etc.) wächst der Wissensgraph und liefert uns ein immer schärferes Bild über Unternehmen, Personen, Orte, aber auch über Risiken in Zusammenhang mit diesen Entitäten wie z. B. Menschenrechtsverletzungen und Umweltverschmutzungen.
Der automatisierte Workflow
Ausschnitt aus dem Live-System von graphworks.ai: Im Beispielartikel wird der Lufthansa-Streik als Risiko erkannt.
(Bild: Graphworks)
Der Workflow analysiert hierfür textuelle Nachrichten aus der ganzen Welt von Kopf bis Fuß mithilfe von KI-Modellen. Falls die Nachricht nicht in englischer Sprache vorliegt, wird sie zuerst ins Englische übersetzt. Anschließend werden relevante Entitäten wie Unternehmen und Personen innerhalb der Nachricht ermittelt. Zudem wird eine Sentimentanalyse durchgeführt und die Nachricht wird nach Industrie und Risiko klassifiziert. Diese extrahierten Informationen werden anschließend wie Puzzlestücke an passender Stelle im Wissensgraphen ergänzt und ergeben mit den vorhandenen Daten das “Big Picture”, das zur Auswertung den Unternehmen zur Verfügung steht. Durch eine transitive Analyse des Graphen können auch Menschenrechtsverletzungen und Umweltsünden durch unmittelbare und mittelbare Zulieferer ermittelt werden.
Die automatische Identifikation von Risiken und Verstößen ist ein zentraler Schritt im graphworks.ai-Workflow, der auch Informationen aus internationalen Standards und Publikationen, zum Beispiel der UN, von Umweltorganisationen oder Menschenrechtsbewegungen, zur ganzheitlichen Bewertung und Beurteilung des Lieferanten und seines Standorts heranzieht.
Dies erleichtert die Identifizierung und Beseitigung von Risiken im Zusammenhang mit den Menschenrechten oder der Umwelt in globalen Lieferketten. Unternehmen, die frühzeitig auf eine intelligente Softwarelösung setzen, können wesentlich flexibler und agiler auf Herausforderungen reagieren und gewinnen erhebliche Wettbewerbsvorteile.
Stand: 08.12.2025
Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, dass wir verantwortungsvoll mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen. Sofern wir personenbezogene Daten von Ihnen erheben, verarbeiten wir diese unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Einwilligung in die Verwendung von Daten zu Werbezwecken
Ich bin damit einverstanden, dass die Vogel Communications Group GmbH & Co. KG, Max-Planckstr. 7-9, 97082 Würzburg einschließlich aller mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen (im weiteren: Vogel Communications Group) meine E-Mail-Adresse für die Zusendung von redaktionellen Newslettern nutzt. Auflistungen der jeweils zugehörigen Unternehmen können hier abgerufen werden.
Der Newsletterinhalt erstreckt sich dabei auf Produkte und Dienstleistungen aller zuvor genannten Unternehmen, darunter beispielsweise Fachzeitschriften und Fachbücher, Veranstaltungen und Messen sowie veranstaltungsbezogene Produkte und Dienstleistungen, Print- und Digital-Mediaangebote und Services wie weitere (redaktionelle) Newsletter, Gewinnspiele, Lead-Kampagnen, Marktforschung im Online- und Offline-Bereich, fachspezifische Webportale und E-Learning-Angebote. Wenn auch meine persönliche Telefonnummer erhoben wurde, darf diese für die Unterbreitung von Angeboten der vorgenannten Produkte und Dienstleistungen der vorgenannten Unternehmen und Marktforschung genutzt werden.
Meine Einwilligung umfasst zudem die Verarbeitung meiner E-Mail-Adresse und Telefonnummer für den Datenabgleich zu Marketingzwecken mit ausgewählten Werbepartnern wie z.B. LinkedIN, Google und Meta. Hierfür darf die Vogel Communications Group die genannten Daten gehasht an Werbepartner übermitteln, die diese Daten dann nutzen, um feststellen zu können, ob ich ebenfalls Mitglied auf den besagten Werbepartnerportalen bin. Die Vogel Communications Group nutzt diese Funktion zu Zwecken des Retargeting (Upselling, Crossselling und Kundenbindung), der Generierung von sog. Lookalike Audiences zur Neukundengewinnung und als Ausschlussgrundlage für laufende Werbekampagnen. Weitere Informationen kann ich dem Abschnitt „Datenabgleich zu Marketingzwecken“ in der Datenschutzerklärung entnehmen.
Falls ich im Internet auf Portalen der Vogel Communications Group einschließlich deren mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen geschützte Inhalte abrufe, muss ich mich mit weiteren Daten für den Zugang zu diesen Inhalten registrieren. Im Gegenzug für diesen gebührenlosen Zugang zu redaktionellen Inhalten dürfen meine Daten im Sinne dieser Einwilligung für die hier genannten Zwecke verwendet werden. Dies gilt nicht für den Datenabgleich zu Marketingzwecken.
Recht auf Widerruf
Mir ist bewusst, dass ich diese Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen kann. Durch meinen Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund meiner Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Um meinen Widerruf zu erklären, kann ich als eine Möglichkeit das unter https://contact.vogel.de abrufbare Kontaktformular nutzen. Sofern ich einzelne von mir abonnierte Newsletter nicht mehr erhalten möchte, kann ich darüber hinaus auch den am Ende eines Newsletters eingebundenen Abmeldelink anklicken. Weitere Informationen zu meinem Widerrufsrecht und dessen Ausübung sowie zu den Folgen meines Widerrufs finde ich in der Datenschutzerklärung, Abschnitt Redaktionelle Newsletter.