IT und Recht: Wie ein aus dem Ruder gelaufenes Projekt wieder auf Kurs gebracht werden kann

Von Prof. Dr. Lambert Grosskopf *

Im Konfliktfall sind Schlichtungsverfahren der Deutschen Gesellschaft für Recht und Informatik (DGRI) nachhaltiger als ein Gerichtsverfahren.

Prof. Dr. Lambert Grosskopf von der Universität Bremen: Der Jurist plädiert dafür, in Konfliktfällen die Schlichtungsstelle der Deutschen Gesellschaft für Recht und Informatik anzurufen.
Prof. Dr. Lambert Grosskopf von der Universität Bremen: Der Jurist plädiert dafür, in Konfliktfällen die Schlichtungsstelle der Deutschen Gesellschaft für Recht und Informatik anzurufen.
(Bild: Jim Rakete)

Die deutsche Rechtsordnung hält wenig bereit, um Konflikte in der IT effizient und nachhaltig beizulegen, da die gesetzlich geregelten Konfliktbeilegungsverfahren konfrontativ sind. Sie führen zwar zu einer Entscheidung eines Rechtsstreits, die nachhaltige Konfliktbeilegung erfolgt jedoch eher zufällig. Zudem verfügen Gerichte in der Regel nicht über IT-Fachwissen.

Mit keinem oder nur rudimentärem IT-Wissen kann aber kein komplexes IT-Projekt beurteilt werden. So gehen die Parteien am Ende eines lang andauernden Prozessverfahrens häufig nur mit einem Urteilsspruch auseinander, aber nicht mit einer Lösung ihres Konfliktes, zumal gerichtliche Verfahren auch nur wenigen Gestaltungsraum bieten: Einer Klage kann vollständig oder teilweise stattgegeben oder sie kann eben abgewiesen werden.

Zwar gibt es inzwischen die gerichtliche Mediation, die durch einen ansonsten mit dem Streitfall nicht befassten Richter bei Kaffee und Keksen erfolgt. Jedoch fehlt auch in der Mediation der IT-Sachverstand.

Nachhaltiger als ein gerichtliches Verfahren sind Schlichtungsverfahren der Deutschen Gesellschaft für Recht und Informatik (DGRI), in denen auch nicht justitiable Beziehungs- und Teamkonflikte gelöst werden können. Getroffen werden die Entscheidungen durch Expertenteams mit verbundener Kompetenz aus einem IT-Sachverständigen mit besonderen Kenntnissen in dem relevanten Konfliktthema und einem Rechtsanwalt, spezialisiert auf Schlichtung im IT-Recht.

Als unparteiliche und unabhängige Schlichter kann das Expertenteam IT-Projekte begleiten und Entscheidungen für den weiteren Fortgang des Projektes treffen, die für die Projektdauer verbindlich sind und erst später durch ein (Schieds-)Gericht geprüft werden können. Sie betreffen etwa Fragen

  • der Fortführung von Arbeiten, die für eine geordnete Vertragsdurchführung erforderlich sind;
  • der Erbringung von Leistungen, die für eine geordnete Vertragsdurchführung erforderlich sind und bei denen über eine zusätzliche Vergütungspflicht gestritten wird;
  • der Durchführung von Beschleunigungsmaßnahmen, um Verzögerungen zu verhindern oder zu verringern.

Die Expertenteams können aber auch nicht justitiable Beziehungs- und Teamkonflikte lösen und unorthodoxe Lösungsansätze zur Erzielung eines für beide Parteien tragfähigen Kompromisses vorschlagen, da sie nicht an das Korsett des Zivilprozessrechts gebunden sind.

Kommt auf Vorschlag oder unter Mitwirkung des Schlichtungsteams keine Vereinbarung zwischen den Parteien zustande, dann unterbreitet das Schlichtungsteam einen schriftlichen Schlichtungsspruch mit kurzer Begründung, wobei einem fairen Ausgleich der Interessen, insbesondere auch der kaufmännischen Belange beider Parteien, der Wahrung einer weiteren Kooperationsmöglichkeit und dem mutmaßlichen Ausgang eines Gerichtsverfahrens zwischen den Parteien Rechnung getragen werden soll.

Wird der Schlichtungsspruch von beiden Parteien akzeptiert, können sie auch vereinbaren, das Schlichtungsteam mit der endgültigen Entscheidung über den Streitgegenstand als Schiedsgericht zu beauftragen. Der Schlichtungsspruch wird dann zu einer Schiedsentscheidung, die vom zuständigen Oberlandesgericht für vollstreckbar erklärt werden und dann ebensolche Wirkungen entfalten kann wie ein Gerichtsurteil.

Der Erfolg der DGRI-Schlichtung liegt in der Bestellung von Schlichterteams aus IT-Sachverständigen und Juristen begründet. Juristen haben in der Regel nur Rechtskenntnisse, gewöhnlich hingegen aber keine IT-Fachkenntnisse, die jedoch benötigt werden, um ein aus dem Ruder gelaufenes IT-Projekt wieder auf Kurs zu bringen. Diese Fachkenntnisse bringen die IT-Sachverständigen ein und zwar von Beginn der Schlichtung an.

In gerichtlichen Verfahren werden IT-Sachverständige hingegen nicht zu Beginn eines Prozessverfahrens eingeschaltet, sondern erst nach vielen gewechselten Schriftsätzen, weshalb die Gefahr besteht, dass es dann mehr um das „Recht haben“ geht, statt um eine Problemlösung. Auch ist häufig der Sachverhalt durch Zeitablauf nicht mehr vollständig aufzuklären, weil die IT-Sachverständigen über keine Zeitmaschine verfügen.

Eine Schlichtung ist in jeder beliebigen Sprache möglich. Die Parteien müssen nur die gewählte Sprache im Schlichtungsantrag angeben, damit die Schlichtungsstelle geeignete Schlichter einsetzen kann. Eine Schlichtung eignet sich daher nicht nur für nationale, sondern auch für grenzüberschreitende IT-Projekte.

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Schlichtungen haben sich schließlich nicht nur bei Streitigkeiten zwischen Anbietern und Kunden von IT-Leistungen bewährt, sondern auch zwischen Anbietern und Kunden von Onlinediensten. Selbst bei Verletzung von gewerblichen oder sonstigen Schutzrechten eignet sich eine Schlichtung, um etwa Streitigkeiten um die Rechte an Softwarecode auszuräumen.

Eine IT-Schlichtung ist in der Regel nicht billiger als ein gerichtliches Verfahren, wie häufig behauptet wird, aber sicherlich schneller und unbürokratischer. Der eventuell höhere Aufwand für ein Schlichtungsverfahren wird aber kompensiert durch die in der Regel fruchtbare Hilfe der Schlichter, verhärtete Fronten aufzubrechen und ein IT-Projekt doch noch zu einem erfolgreichen Ende zu bringen.

Schlichtungsstelle der Deutschen Gesellschaft für Recht und Informatik e.V.
Schöne Aussicht 30
61348 Bad Homburg v.d.H.
Tel.: 0049-6172-9209-30
Fax: 0049-6172-9209-33

eMail: schlichtung@dgri.de
Homepage: http://www.dgri.de

* Prof. Dr. Lambert Grosskopf ist „Fachanwalt für IT-Recht“ und lehrt an der Universität und Hochschule Bremen IT- und Datenschutzrecht. Er ist akkreditierter Schlichter für IT-Streitigkeiten bei der Schlichtungsstelle der Deutschen Gesellschaft für Recht und Informatik (DGRI) und hat als parteibenannter Schiedsrichter oder als Vorsitzender von IT-Schiedsgerichten fungiert.

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